Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung hilft nur dann, wenn sie im entscheidenden Moment auffindbar und bekannt ist.
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer stellt sicher, dass diese Informationen im Notfall schnell verfügbar sind. Im Ernstfall können so die Betreuungsgerichte bzw. die behandelnden Ärzte auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen und prüfen, ob Vorsorgeregelungen bestehen. Dadurch werden bestehende Vollmachten erkannt, unnötige gesetzliche Betreuungen vermieden und Entscheidungen können schnell im Sinne des Betroffenen getroffen werden. Ohne eine Registrierung besteht die Gefahr, dass etwaige Vorsorgedokumente oft nicht gefunden werden und somit ggf. eine gerichtliche Betreuung droht.
Die Registrierung kann im Rahmen der Erstellung der Vorsorgevollmacht beim Notar unmittelbar erfolgen aber auch jederzeit von dem Vollmachtgeber in Eigeninitiative erledigt werden.
Es fällt eine einmalige Gebühr an und keine laufenden Kosten. Auch die Auskunftsabfrage durch Gerichte oder Ärzte löst keine erneuten Kosten aus. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier: https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/kosten
Hier können Sie weitere Informationen einholen: https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen
Im Register werden keine Dokumente selbst gespeichert, sondern strukturierte Angaben, z. B.: die Art der Vorsorge (Vollmacht, Verfügung etc.), die Personalien des Vorsorgenden und die Daten der bevollmächtigten Personen. Damit die bevollmächtigte Person auch im Notfall erreicht werden kann, sollte von dem Vollmachtgeber sichergestellt sein, dass die hinterlegten Daten stets auf dem neusten Stand sind (bspw. Rufnummern, Adressen, Emailanschrift etc).
Erstregistrierung durch den Notar
- Der Notar registriert die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister und sendet Ihnen die übermittelten Daten in einem Übersichtsblatt mit.
- Kontrollieren Sie die übermittelten Informationen
Registrierung durch den Vorsorgenden/Vollmachtgeber
Damit Sie ein Vorsorgedokument registrieren können, folgen Sie diesem Link: https://zvr-online.bnotk.de/zvr/registrierung/neueregistrierunghome.xhtml
- Sie können nunmehr selbst ein Vorsorgedokument registrieren und zugleich ein Benutzerkonto aktivieren, mit dem Sie die Datensätze verwalten können
- Weitere Erläuterungen wie genau Sie die Registrierung vornehmen können finden Sie hier: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zentrales-vorsorgeregister/informationen-fuer-privatpersonen/vorsorgende/registrierung-einer-vorsorgeverfuegung.html
Verwaltung der vom Notar registrieren Vorsorgedokumente
- Der Notar kann die Registrierung für Sie vornehmen, ein Benutzerkonto, mit welchem Sie die Daten sodann verwalten können, muss durch den Vollmachtgeber selbst erfolgen
- Sie erhalten nach der Registrierung durch den Notar die Kenndaten Ihrer Registrierung. Mit diesen Kenndaten können Sie Ihr Benutzerkonto beim Zentralen Vorsorgeregister aktivieren
- Eintragungsbestätigungen/-mitteilungen zu Registrierungen, die vor dem 9. September 2019 erfolgt sind, enthalten noch keinen Freischaltcode. Wenn Ihre Eintragungsbestätigung/-mitteilung noch keinen Freischaltcode enthält oder Sie die Eintragungsbestätigung/-mitteilung verloren haben, kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular der Bundesnotarkammer: https://www.vorsorgeregister.de/fileadmin/user_upload_zvr/Dokumente/Datenformulare_ZVR/Formular_F.pdf
Was tun im Notfall?
- Ärztinnen und Ärzte dürfen das Zentrale Vorsorgeregister um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.
- Sollte Ihr Arzt/Ihre Ärztin keinen Zugriff haben, verweisen Sie ihn auf die Informationen der Bundesnotarkammer, u.a. folgender Link: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zentrales-vorsorgeregister/informationen-fuer-betreuungsgerichte-und-aerzte/aerztinnen-und-aerzte/systemvoraussetzungen.html
- Der Vollmachtgeber kann unabhängig davon auch die Information bei sich tragen, dass es eine entsprechende Vorsorgeurkunde gibt. Dies kann bspw. durch eine Notiz/Karte im Portemonnaie erfolgen oder durch eine Information auf dem Mobiltelefon in den Notfallpässen oder bspw. in der elektronischen Patientenakte.