Vorsorgevollmachten
Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung hilft nur dann, wenn sie im entscheidenden Moment auffindbar und bekannt ist.
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer stellt sicher, dass diese Informationen im Notfall schnell verfügbar sind. Im Ernstfall können so die Betreuungsgerichte bzw. die behandelnden Ärzte auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen und prüfen, ob Vorsorgeregelungen bestehen. Dadurch werden bestehende Vollmachten erkannt, unnötige gesetzliche Betreuungen vermieden und Entscheidungen können schnell im Sinne des Betroffenen getroffen werden. Ohne eine Registrierung besteht die Gefahr, dass etwaige Vorsorgedokumente oft nicht gefunden werden und somit ggf. eine gerichtliche Betreuung droht.
Die Registrierung kann im Rahmen der Erstellung der Vorsorgevollmacht beim Notar unmittelbar erfolgen aber auch jederzeit von dem Vollmachtgeber in Eigeninitiative und im Nachinein erledigt werden.
Es fällt nur eine einmalige Gebühr an und keine laufenden Kosten. Auch die Auskunftsabfrage durch Gerichte oder Ärzte löst keine erneuten Kosten aus. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier: https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/kosten
Im Register werden keine Dokumente selbst gespeichert, sondern strukturierte Angaben, z. B.: die Art der Vorsorge (Vollmacht, Verfügung etc.), die Personalien des Vorsorgenden und die Daten der bevollmächtigten Personen. Damit die bevollmächtigte Person auch im Notfall erreicht werden kann, sollte von dem Vollmachtgeber sichergestellt sein, dass die hinterlegten Daten stets auf dem neusten Stand sind (bspw. Rufnummern, Adressen, Emailanschrift etc).
Hier können Sie weitere Informationen einholen: