Gesellschafts- und Handelsrecht, Vereinsrecht

Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts ist der Notar für die Beurkundung der Gründung von Kapitalgesellschaften, z.B. einer UG (haftungsbeschränkt), einer GmbH und einer AG zuständig.

Der Notar hat weiter die Aufgabe, Abtretungen von Geschäftsanteilen und Gesellschafterversammlungen zu beurkunden, insbesondere dann, wenn letztere satzungsändernden Charakter haben. So begleitet der Notar z.B. Beschlüsse über  Namens-/Firmenänderungen, Sitzverlegungen oder Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften etc. und erstellt die dazu erforderlichen Handelsregisteranmeldungen.

Auch ist Teil der alltäglichen Tätigkeit des Notars die Anmeldung sonstiger Vorgänge zum zuständigen Handelsregister, wie beispielsweise:

  • die Änderung der Geschäftsanschrift
  • die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • die Erteilung oder das Erlöschen von Prokuren oder sonstigen Handlungsvollmachten
  • die Liquidation und Löschung von Kapitalgesellschaften
  • die Errichtung, die Änderung und die Löschung von einzelkaufmännischen Unternehmen, Kommanditgesellschaften, Offenen Handelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.

Die Handelsregisteranmeldungen werden dabei nicht mehr durch Papier dem Gericht eingereicht, sondern vom Notar ausschließlich elektronisch zur weiteren Bearbeitung an das Gericht weitergeleitet. Eine entsprechende elektronische Signatur findet Anwendung, die nur den Notaren zur Verfügung steht.

Zum Bereich des Gesellschafts- und Handelsrecht gehört im weitesten Sinne auch das Vereinsrecht. Hierbei gehört es zur Zuständigkeit des Notars, Vereinsregisteranmeldungen für diese durchzuführen, z.B. die Abberufung von Vorständen, die Durchführung von Satzungsänderungen und ähnlichem.